1.Ärztliche Verantwortung:

Vor Aufnahme der ambulanten medizinischen Rehabilitation erfolgt eine
gutachterliche Untersuchung des behinderten Kindes unter Berücksichtigung
der Vorgeschichte und der vorliegenden Untersuchungsbefunde unter Einbeziehung
kinderärztlicher, neurologischer und orthopädischer Gesichtspunkte. In
einer folgenden gutachterlicher Stellungnahme werden im Falle der Befürwortung
erste mögliche Rehabilitationsziele genannt. Sie beinhalten die ärztliche
Behandlung, Arznei- und Verbandsmittel, Heilmittel wie Bäder, Massagen,
Packungen, Physiotherapie, Hydrotherapie, Bewegungstherapie, Sprachtherapie,
Beschäftigungstherapie, orthopädische und andere Hilfsmittel sowie Belastungserprobung.
Einbezogen wird ebenso, wenn erforderlich, die begleitende Myotonolyse
bei starker, das Kind und seinen Bewegungsradius einschränkender Spastik
und die Kontrolle sowie Führung der Epilepsie und Antiepileptika bei Kindern
mit cerebralen Krampfanfällen.

Der ärztliche Dienst im Institut Kinderneurologie Königstein bietet fundierte
kinderfächärztliche und kinderneurologische, als auch rehabilitationsmedizinische
Kenntnisse. Er hat die Aufgabe, den niedergelassenen Haus- bzw. Kinderarzt
über die Rehabilitationsschritte des Kindes zu informieren, notwendige
sozialmedizinische Maßnahmen gegebenenfalls zu unterstützen und zu flankieren,
Kontakte mit der Krankenkasse, Beihilfestelle, Medizinischen Diensten
der Krankenversicherungen, Versorgungsamt, Gesundheitsamt, Amtsarzt, Kindergarten und Schule herzustellen.

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